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Sehr geehrter Teilnehmer,
es freut uns sehr, dass Sie sich entschlossen haben über uns, veloXplus , zu buchen. veloXplus ist gerne Ihr Dienstleister. Das gilt für alle unsere Angebote, siehe auch AGB's. Wetter und leistungsbedingt, sowie durch höhere Gewalt, kann es zu kurzfristigen Änderungen der Routenwahl kommen. Die Entscheidungen unterliegen dem jeweiligen Guide und sind kein Reklamationsgrund. Die Touren werden in der Regel von mir, Christian Pilz, ausgebildeter A-Lizenztrainer des BDR (Bund Deutscher Radfahrer), durchgeführt. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Vertrauensverhältnis zwischen ihnen als Kunde und veloXplus !
1. Anmeldung/Vertragsschluss/Bezahlung
1.1. Mit der Reiseanmeldung*, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder e-Mail erfolgen kann, bietet der Reisegast uns den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Reiseausschreibung, ergänzenden Angaben in der Reisebestätigung und diesen Reisebedingungen für 14 Tage verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung durch uns zustande. Der Vertrag kommt auch für alle weiteren in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt. Dies kann auch durch Leistung der Anzahlung, Restzahlung oder durch den Reiseantritt geschehen.
1.2. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung, Rechnung sowie dem Sicherungsschein gem. § 651 k BGB, wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises fällig.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Die Restzahlung hat spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu erfolgen.
1.3. Bei Buchungen kürzer als drei Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheins sofort zur Zahlung fällig.
1.4. Zahlt der Teilnehmer nicht fristgerecht oder vollständig ein, bzw. zahlt er auch nach Mahnung nicht, muss er damit rechnen, dass infolge derart verspäteter Zahlungen die Reiseleistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Wir sind für diesen Fall ferner berechtigt, den gesamten Vertrag unter Geltendmachung der Stornogebühren gem. Ziffer 3.1. dieses Vertrages zu kündigen.
*gilt für die gesamten AGB's auch für Kurse, Seminare, sonstigen Buchungen bei veloXplus
2. Leistung und Preise
2.1. Die vertraglichen Leistungen und Preise ergeben sich aus den Angaben in der Reisebestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung unter Maßgabe der dort enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den zuvor definierten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit uns. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fahrradverleiher, etc.) sind nicht bevollmächtigt, über unsere Ausschreibung oder Buchungsbestätigung abweichende Zusicherung zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
2.3. Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hierbei erkennt der Teilnehmer mit seiner Anmeldung ausdrücklich an, dass Änderungen der Leistungen insbesondere aufgrund Wetter- und Naturgewalten möglich sind bzw. vorbehalten bleiben müssen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, Alternativ-Programme (z. B. anderweitige sportliche Betätigungen, kulturelle Programme etc.) anzubieten. Eine Leistungserstattung findet für diesen Fall nicht statt.
3. Rücktritt des Reisenden, Umbuchungen, nicht in Anspruch genommene Leistungen
3.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise zu den oben genannten Bedingungen durch den Teilnehmer können wir einen angemessenen Ersatz unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. Für diesen Ersatzanspruch gelten nachfolgend vereinbarte Rücktrittspauschalen, wobei es uns unbenommen bleibt, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn wir hierfür den Nachweis führen. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung beträgt pro Teilnehmer bis
36 Tage vor Reisebeginn 15 %,
32 Tage vor Reisebeginn 30 %,
15 Tage vor Reisebeginn 40 %,
8 Tage vor Reisebeginn 60 %,
ab dem 7. Tage vor Reisebeginn 70 %,
sowie bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, einen Geringeren, als oben pauschaliert vereinbarten Schaden nach zuweisen. Für diesen Fall muss der Kunde lediglich den geringeren, nachgewiesenen Schaden ersetzen.
3.2. Auf die Durchführung von Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels sowie die Beförderungsart besteht nach Vertragsschluss kein Rechtsanspruch. Sie sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag unter den oben genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und nachfolgender Neuanmeldung möglich, soweit verfügbar. Sind indessen Umbuchungen aufgrund nur geringfügiger
Änderungen möglich und werden diese durch uns akzeptiert, so ist hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 25.00 EUR je Änderungsvorgang fällig.
3.3. Bis zu Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können diesem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reise-
erfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet Dieser und der ursprüngliche Teilnehmer uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Wechsel der Person entstehenden Mehrkosten in Höhe einer Kostenpauschale von 25.00 EUR.
3.4. Nimmt der Teilnehmer aus zwingenden Gründen während der Reise einzelne Leistungen nicht in Anspruch oder beendet er aus zwingenden Gründen die Reise, kann eine Teilerstattung nur dann vorgenommen werden, wenn uns Aufwendungen erspart bleiben.
4. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
4.1. Wir können bei Nichterreichen der für die gebuchte Reise ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl die Reise bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn absagen, wenn in unserer Reiseausschreibung auf eine Mindest-teilnehmerzahl für die entsprechende Reise hingewiesen wird. Wir sind für diesen Fall verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären. Der Teilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen, anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach Erklärung über die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
4.2. Wir können den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in dem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir auf diese Weise, behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. von weiteren Leistungsträgern gutgebrachter Beträge.
5. Haftung des Reiseveranstalters
5.1. Unsere vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b) wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
5.2. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4100.00 EUR; übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt.
5.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. Unterkünfte, Beförderungsleistungen zum Reiseziel etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung so eindeutig gekenn-zeichnet werden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung sind. Wir haften jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und soweit für einen Schaden des Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich hierfür sind.
5.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
6. Gewährleistung/Obliegenheit des Teilnehmers
6.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, evtl. bei der Reise auftretende Mängel unverzüglich und in deutlicher Form der Reiseleitung mitzuteilen und dort Abhilfe zu verlangen. Ist von uns keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (siehe hierzu Reiseausschreibung), so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, uns direkt unter der in der Reisebestätigung bezeichneten Adresse, Telefon- und Fax-Nummer unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, verliert er den Anspruch auf Minderung.
6.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst dann zulässig, wenn uns bzw. einem unserer Beauftragten eine ausreichend bestimmte, angemessene Frist gesetzt wurde und diese verstrichen ist, ohne dass Abhilfe geleistet wurde. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns oder unserem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist.
7. Ausrüstung
Die Sicherheitsausrüstung für Fahrradtouren- /Veranstaltungen wird durch uns nicht gestellt. Jeder Teilnehmer muss Diese daher selbst mitbringen. Sie muss mindestens bestehen aus Helm, Fahrradhandschuhe, geschlossene Schuhe, sowie dem Wetter angepasster Kleidung. Der Teilnehmer erkennt an, dass wir berechtigt sind, diesen von einzelnen oder ganzen Leistungen auszuschließen, falls er nicht über obige Mindestausrüstung verfügt oder nicht bereit ist, diese nach unseren Anweisungen zu tragen. Eine Leistungserstattung findet für diesen Fall nicht statt.
8. Hinweis auf besondere Risiken
Der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten werden darauf hingewiesen, dass es sich bei Rad- und Mountainbike-Touren um Aktivitäten handelt, bei denen ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Sturzgefahr etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in den ab gelegeneren Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur im sehr eingeschränkten Umfang Rettungs- und/ oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Erziehungsberechtigte minderjähriger Teilnehmer werden dafür Sorge tragen, hierauf besonders hinzuweisen und die Teilnehmer zu eigenverantwortlichem wie umsichtigen Verhaltensweisen anzuweisen, wie auch darauf einzuwirken, unseren Weisungen strikt Folge zu leisten. Der Teilnehmer hat in Anbetracht dieser Risiken ferner für ausreichende Versicherung (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung) für Leistungen im In- und Ausland Sorge zu tragen. Wir als Touren-Guide sind selbstverständlich haftpflichtversichert.
9. Anspruchsstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
Ansprüche gem. §§ 651 a bis 651 f BGB hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber uns unter der in der Reisebestätigung bezeichneten Adresse erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
Die Ansprüche nach §§ 651 a bis 651 f BGB verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vertraglichen Ende der Reise.
10. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen uns an Dritte. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag im Zusammenhang damit sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
11. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Wir informieren die Teilnehmer über die für deutsche Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland und die zu beachtenden Gesundheitsbestimmungen. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Teilnehmers begründete persönliche Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit etc.) können dabei nicht berücksichtigt werden. Für diese Personen sowie Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn uns der Teilnehmer mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtiger Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Teilnehmers, ausgenommen wenn sie durch eine schadhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich der Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, so gilt an deren Stelle jeweils diejenige Klausel als wirksam vereinbart, die der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
13. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klage unsererseits gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz unserer Firma maßgebend.
Stand Januar 2012
Reiseveranstalter ist:
Firma veloXplus
